Rechtstips für Auto- und
Motorradfahrer
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Aus der Zusammenarbeit unseres Verlages mit dem
ZDF-Wirtschaftsmagazin "WiSo" ist die Bookware
"Mein Recht IV: Auto und Verkehr" entstanden, die
wertvolle Hilfen zu allen wichtigen Rechtsthemen rund ums Auto
gibt. Bookware mit Begleitbuch, DM 49,- [bestellen]
Alle legalen Tips und Tricks in einem Buch: Der
Diplom-Volkswirt Markus Schlamp hat alle wichtigen Informationen
zusammengestellt, mit denen Autofahrer - ganz legal - Jahr für
Jahr erhebliche Summen an Steuern sparen können. Es ist
sicherlich die vollständigste Anleitung zum Steuernsparen rund
ums Auto in deutscher Sprache (die natürlich auch Motorräder
und Nutzfahrzeuge wie Lkws und Lieferwagen behandelt). Mit
Checklisten, Insidertips, Adressen, Ansprechpartnern, Warnungen,
Tips... Erscheint Anfang 1997, ca. 190 Seiten, ISBN
3-924043-51-5, DM 49,80 [bestellen]
Edda Frerker ist
eine Amtsrichterin mit Rückgrat: Sie
hat viele ausgewogene Urteile gegen Menschen gefällt, die in
einem Einzelfall zu schnell gefahren waren, die aber auf ihr Auto
angewiesen sind. So sollte es sein, und so wird es bei anderen
Delikten auch regelmäßig gehandhabt: Ladendiebe kommen fast
straffrei davon, selbst wenn es sich um Wiederholungstäter
handelt; Drogenkonsum ist zwar auf dem Papier strafbar, aber
selbst das Verfassungsgericht hält es für angebracht,
"kleine Mengen" des verbotenen Stoffes bei sich zu
tragen. Nur bei Autofahrern ist das alles ganz anders. Dort
wollen die Gerichte mit einer "rigorosen Rechtsauslegung
Geschwindigkeitsübertreter davon abhalten, ihren Fall durch die
Gerichte Üüberprüfen zu lassen" (Edda Frerker in einem
Focus-Interview [1/97, S. 41]). Rechtsstaat ade. Wenigstens hat
sich jetzt der Bundesreichtshof der Rechtsauffassung der mutigen
Richterin angeschlossen. Dennoch wurde so viel Druck auf sie
ausgeübt, daß sie "auf eigenen Wunsch" keine
Bußgeldsachen mehr verhandelt.
Neue
Punke-Regelung ab Sommer 97: Man
kann 4 Flensburg-Punkte abarbeiten, wenn man bis zu 10 hat und
sich einer Nachschulung unterzieht. Hat man 11-13 Punkte, gibt's
noch 2 Punkte Abzug für die kostenpflichtige Demonstration
ordnungsgemäßer Obrigkeitshörigkeit. Ab 14 Punkten wird man
dazu zwangsverpflichtet, und ab 18 Punkten ist man den begehrten
Schein für sechs Monate los, es sei denn, die Punkte wurden so
schnell erworben, daß man sich keiner Nachprüfung unterziehen
konnte.
Der
Interessierte Autofahrer findet den aktuellen Verwarnungs-
und Bußgeldkatalog beim ADAC.
"Wir nähern uns einem Zustand, in dem man genausogut eine
Münze werfen könnte, ob ein Autofahrer seinen Führerschein
wiederbekommt." (Herbert Lewrenz, Verkehrsmedizinier, zum
Thema "Idiotentest" in Autobild 49/96, S. 16.)
Anti-Radarfolien
sind straffrei, aber wirkungslos. Bekennende
Raser kennen die kleinen schwarzen Anzeigen, mit denen
"Nummernschildprotektoren", "Schutz für
Vielfahrer" und "Black Magig" angeboten werden. Es
handelt sich um Schutzfolien für Nummernschilder, die die
Auswertung von Beweisfotos erschweren sollen. Die Anbieterfirmen
sind praktisch alle ziemlich windig: Manchmal gehen sie in
Konkurs, bevor die schon bezahlte Ware geliefert wird, manchmal
ist die 500 Mark teure Abdeckung so amateurhaft aufgebaut, daß
man sie praktisch nicht einsetzen kann. Allerdings hatten viele
der Folien bislang einen entscheidenden Vorteil: sie wirkten
gegen Beweisfotos. Das ist jetzt weitgehend vorbei. Laut Focus
(49/96, S. 38) hat die Polizei ein Verfahren entwickelt, die
bisher unkenntlichen Fotos doch noch lesbar zu machen. Allerdings
ist die Benutzung vieler Folien derzeit de facto (noch) kein
Straftatbestand, je nach Ausführung kann es aber bereits einige
Punkte in Flensburg sowie einen Bußgeldbescheid einbringen.
Strafzettel aus dem
Ausland braucht man normalerweise nicht
zu bezahlen, weil es bisher noch keine Rechtshilfeabkommen mit
den anderen Europäischen Ländern gibt. Sprich: Man kann den
unliebsamen Schrieb getrost in die gelbe Tonne werfen, ohne daß
einen etwas anderes erwartet als böse Briefe aus dem Ausland.
Ausnahme: Strafzettel aus Österreich werden bei uns vollständig
vollstreckt (und auch ziemlich schnell ausgestellt: das
"D" an deutschen Autos wird dort als Abkürzung für
"Devise" angesehen). Man sollte diese Zettelchen sofort
bezahlen, weil es sonst noch teurer wird. Auch haben einige
holländische Gemeinden eine deutsche Anwaltskanzlei beauftragt,
die Strafzettel einzuklagen (wenn's ums Geld anderer Leute geht,
ist man eben erfinderisch) - der ADAC schätzt die Chancen vor
Gericht aber eher schlecht ein. (Auto 22/96, S. 37)
Teilkaskoversicherungen müssen Glasschäden voll
ersetzen und dürfen keinen Alterungsabschlag vornehmen;
nur die Selbstbeteiligung muß vom Autofahrer natürlich
selbst bezahlt werden. (Landgericht Osnabrück, AZ 1 S
40/95.)
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Halteverbotsschilder gelten schon, bevor sie
aufgestellt wurden. Der
Fall: Ein Autofahrer stellt sein Auto völlig
regelkonform ab und muß anschließend ins Krankenhaus.
Vier Tage später steht an der Stelle ein
Halteverbotsschild wegen Bauarbeiten, und das Auto wird
abgeschleppt. Wer zahlt die Zeche? Laut
Bundesverwaltungsgericht (AZ 11 C 15/95) der Autofahrer.
Soviel zum Thema Rechtssicherheit und Vertrauensschutz in
Deutschland. Ob der Richter Kugele unseres höchsten
Verwaltungsgerichts schon einmal etwas vom
Rückwirkungsverbot gehört hat? |
Lassen Sie Ihren Autoschlüssel nicht in der
Jackentasche! Denn hängt
diese sorglos fünf Stunden über der Stuhllehne einer
Diskothek, während Sie sich anderswo im Raum vergnügen,
dann braucht die Versicherung nicht zu zahlen, wenn Ihr
Auto weg ist (OLG Oldenburg A/ 2 U 304/95). |
Musikkassette
heruntergefallen? Dann nur die
Finger weg! Denn wer die Kassette während der Fahrt
aufhebt, handelt grob fahrlässig, und - schwuppdiwupp -
muß die eigene Vollkaskoversicherung im (Un)Fall nicht
mehr zahlen. (LG Gießen, 1S 257/96) |
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