Rechtstips für Auto- und Motorradfahrer


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Ratgeber für Autofahrer

WiSo-Redaktion: Rechtliche Tips rund ums Auto

Aus der Zusammenarbeit unseres Verlages mit dem ZDF-Wirtschaftsmagazin "WiSo" ist die Bookware "Mein Recht IV: Auto und Verkehr" entstanden, die wertvolle Hilfen zu allen wichtigen Rechtsthemen rund ums Auto gibt. Bookware mit Begleitbuch, DM 49,- [bestellen]

Markus Schlamp: Steuern sparen rund ums Auto

Alle legalen Tips und Tricks in einem Buch: Der Diplom-Volkswirt Markus Schlamp hat alle wichtigen Informationen zusammengestellt, mit denen Autofahrer - ganz legal - Jahr für Jahr erhebliche Summen an Steuern sparen können. Es ist sicherlich die vollständigste Anleitung zum Steuernsparen rund ums Auto in deutscher Sprache (die natürlich auch Motorräder und Nutzfahrzeuge wie Lkws und Lieferwagen behandelt). Mit Checklisten, Insidertips, Adressen, Ansprechpartnern, Warnungen, Tips... Erscheint Anfang 1997, ca. 190 Seiten, ISBN 3-924043-51-5, DM 49,80 [bestellen]


 

Edda Frerker ist eine Amtsrichterin mit Rückgrat: Sie hat viele ausgewogene Urteile gegen Menschen gefällt, die in einem Einzelfall zu schnell gefahren waren, die aber auf ihr Auto angewiesen sind. So sollte es sein, und so wird es bei anderen Delikten auch regelmäßig gehandhabt: Ladendiebe kommen fast straffrei davon, selbst wenn es sich um Wiederholungstäter handelt; Drogenkonsum ist zwar auf dem Papier strafbar, aber selbst das Verfassungsgericht hält es für angebracht, "kleine Mengen" des verbotenen Stoffes bei sich zu tragen. Nur bei Autofahrern ist das alles ganz anders. Dort wollen die Gerichte mit einer "rigorosen Rechtsauslegung Geschwindigkeitsübertreter davon abhalten, ihren Fall durch die Gerichte Üüberprüfen zu lassen" (Edda Frerker in einem Focus-Interview [1/97, S. 41]). Rechtsstaat ade. Wenigstens hat sich jetzt der Bundesreichtshof der Rechtsauffassung der mutigen Richterin angeschlossen. Dennoch wurde so viel Druck auf sie ausgeübt, daß sie "auf eigenen Wunsch" keine Bußgeldsachen mehr verhandelt.

Neue Punke-Regelung ab Sommer 97: Man kann 4 Flensburg-Punkte abarbeiten, wenn man bis zu 10 hat und sich einer Nachschulung unterzieht. Hat man 11-13 Punkte, gibt's noch 2 Punkte Abzug für die kostenpflichtige Demonstration ordnungsgemäßer Obrigkeitshörigkeit. Ab 14 Punkten wird man dazu zwangsverpflichtet, und ab 18 Punkten ist man den begehrten Schein für sechs Monate los, es sei denn, die Punkte wurden so schnell erworben, daß man sich keiner Nachprüfung unterziehen konnte.

Der Interessierte Autofahrer findet den aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog beim ADAC.

"Wir nähern uns einem Zustand, in dem man genausogut eine Münze werfen könnte, ob ein Autofahrer seinen Führerschein wiederbekommt." (Herbert Lewrenz, Verkehrsmedizinier, zum Thema "Idiotentest" in Autobild 49/96, S. 16.)

Anti-Radarfolien sind straffrei, aber wirkungslos. Bekennende Raser kennen die kleinen schwarzen Anzeigen, mit denen "Nummernschildprotektoren", "Schutz für Vielfahrer" und "Black Magig" angeboten werden. Es handelt sich um Schutzfolien für Nummernschilder, die die Auswertung von Beweisfotos erschweren sollen. Die Anbieterfirmen sind praktisch alle ziemlich windig: Manchmal gehen sie in Konkurs, bevor die schon bezahlte Ware geliefert wird, manchmal ist die 500 Mark teure Abdeckung so amateurhaft aufgebaut, daß man sie praktisch nicht einsetzen kann. Allerdings hatten viele der Folien bislang einen entscheidenden Vorteil: sie wirkten gegen Beweisfotos. Das ist jetzt weitgehend vorbei. Laut Focus (49/96, S. 38) hat die Polizei ein Verfahren entwickelt, die bisher unkenntlichen Fotos doch noch lesbar zu machen. Allerdings ist die Benutzung vieler Folien derzeit de facto (noch) kein Straftatbestand, je nach Ausführung kann es aber bereits einige Punkte in Flensburg sowie einen Bußgeldbescheid einbringen.

Strafzettel aus dem Ausland braucht man normalerweise nicht zu bezahlen, weil es bisher noch keine Rechtshilfeabkommen mit den anderen Europäischen Ländern gibt. Sprich: Man kann den unliebsamen Schrieb getrost in die gelbe Tonne werfen, ohne daß einen etwas anderes erwartet als böse Briefe aus dem Ausland. Ausnahme: Strafzettel aus Österreich werden bei uns vollständig vollstreckt (und auch ziemlich schnell ausgestellt: das "D" an deutschen Autos wird dort als Abkürzung für "Devise" angesehen). Man sollte diese Zettelchen sofort bezahlen, weil es sonst noch teurer wird. Auch haben einige holländische Gemeinden eine deutsche Anwaltskanzlei beauftragt, die Strafzettel einzuklagen (wenn's ums Geld anderer Leute geht, ist man eben erfinderisch) - der ADAC schätzt die Chancen vor Gericht aber eher schlecht ein. (Auto 22/96, S. 37)


Gerichtsurteile


Teilkaskoversicherungen müssen Glasschäden voll ersetzen und dürfen keinen Alterungsabschlag vornehmen; nur die Selbstbeteiligung muß vom Autofahrer natürlich selbst bezahlt werden. (Landgericht Osnabrück, AZ 1 S 40/95.)

 

 

Halteverbotsschilder gelten schon, bevor sie aufgestellt wurden. Der Fall: Ein Autofahrer stellt sein Auto völlig regelkonform ab und muß anschließend ins Krankenhaus. Vier Tage später steht an der Stelle ein Halteverbotsschild wegen Bauarbeiten, und das Auto wird abgeschleppt. Wer zahlt die Zeche? Laut Bundesverwaltungsgericht (AZ 11 C 15/95) der Autofahrer. Soviel zum Thema Rechtssicherheit und Vertrauensschutz in Deutschland. Ob der Richter Kugele unseres höchsten Verwaltungsgerichts schon einmal etwas vom Rückwirkungsverbot gehört hat?
Lassen Sie Ihren Autoschlüssel nicht in der Jackentasche! Denn hängt diese sorglos fünf Stunden über der Stuhllehne einer Diskothek, während Sie sich anderswo im Raum vergnügen, dann braucht die Versicherung nicht zu zahlen, wenn Ihr Auto weg ist (OLG Oldenburg A/ 2 U 304/95). Musikkassette heruntergefallen? Dann nur die Finger weg! Denn wer die Kassette während der Fahrt aufhebt, handelt grob fahrlässig, und - schwuppdiwupp - muß die eigene Vollkaskoversicherung im (Un)Fall nicht mehr zahlen. (LG Gießen, 1S 257/96)



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